Bei einer Paartherapie werden die Kosten jedem Partner zur Hälfte in Rechnung gestellt. Diese können für den Partner, bei dem eine psychische Erkrankung vorliegt, ebenfalls von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden. Der Ansatz liegt bei 200 CHF pro 60 Min.
Für Supervision und Selbsterfahrung für Weiterbildungsteilnehmende beträgt der Ansatz 200 CHF pro 60 Min. Für Personen nach Abschluss ihrer Weiterbildung, d.h. mit Fachtitel, beträgt der Stundenansatz 220 CHF pro 60 Min.
Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden vollumfänglich verrechnet.